Stadthausquai 17, 8001 Zürich, CH
Ihr steht vor dem Stadthaus Zürich. Hier gibt es eine Fachstelle für die Gleichstellung. Speziell auch für Menschen, die sich der LGBTQI-Community angehörig fühlen. In diesem Ab-schnitt wir es um das „T“ und „I“ gehen, nämlich um die transsexuellen und intersexuellen Menschen im Sport.
Um Fairness im Sport herzustellen, werden Männer und Frauen in zwei unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Dies ist an sich eine gute Sache, doch stellt ein Problem dar, wo die Grenze zwischen Mann und Frau keine klare Linie mehr aufweist. Konkret sind Trans- und intersexuelle Menschen betroffen.
Transmenschen sind Personen die bei der Geburt das falsche Geschlecht zu gewiesen bekommen haben. Dies bedeutet sie identifizieren sich nicht mit dem Geschlecht und meisten wird dann eine Hormontherapie und eine geschlechtsangleichende Operation vorgenommen.
Bei intersexuellen Menschen kann das Geschlecht nicht eindeutig bestimmt werden, die Menschen stehen meistens zwischen den beiden Geschlechtern Mann und Frau. Die Ursache kann verschieden sein. Liegt die Ursache genetisch, so kann die Zusammenstellung der Ge-schlechts-Chromosomen anders sein als die Normalfälle XX (weiblich) oder XY (männlich). Ist es hormonell bedingt, produziert der weibliche Körper mehr Testosteron als üblich. Oder ist es anatomisch bedingt, so bildet der Körper eindeutige Geschlechtsorgane, welche aber nicht eindeutig erkennt werden können.
Caster Semenya ist eine südafrikanische, intersexuelle Mittelstreckenläuferin. Sie ist biologisch männlich, doch besitzt weibliche Geschlechtsidentitäten. Sie ist betroffen von der Testosteronregelung in der internationalen Leichtathletik. 2019 verkündete der internationale Sportsgerichtshof (CAS, welcher seinen Hauptsitz in Lausanne hat) eine Regelung der Testosteron-Obergrenze. Von nun an dürfen nur noch Frauen mit einem Testosteronwert von we-niger als 5 nmol/L im Blut in der Kategorie der Frauen starten. Zum Vergleich Männer haben etwa einen Testosteronwert von 10.4-34.7 nmol/L. Für Caster Semenya bedeutet dies Konkret, dass sie mit Hilfe von Medikamenten ihren Wert senken muss. Noch ist nicht klar welche Folgen diese Therapie von sich tragen kann, was man aber weiss, dass sich die Leistungen von Caster Semenya senken werden. Denn bereits 2011 wurde eine Regelung eingeführt, wobei sich Caster Semenya einer androgensenkenden Behandlung unterziehen musste, hierbei handelte es sich aber noch um einen Grenzwert von 10 nmol/L. Als 2015 diese Regelung wieder aufgehoben wurde, steigerten sich ihre Leistungen bemerkenswert.
Nun legte Caster Semenya Klage ein. Leider ohne Erfolg am 25. August 2020 wurde sie vom Schweizer Bundesgericht zurückgewiesen. Ende Februar 2021 wurde bekannt, dass sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage eingereicht habe. Denn durch die Regelung der Testosterongrenze für Mittelstreckenläuferinnen greift die Würde, Gleichberechtigung und die Menschenrechte von intersexuellen Frauen an. Caster Semenya würde gerne so laufen, wie sie geboren wurde. Ein Termin für die Anhörung ist noch nicht bekannt.
Was kann eine faire Lösung für alle Beteiligten sein? In welcher Kategorie dürfen Trans und Intersexuelle Menschen starten? Ist es fair für genetisch weibliche Frauen, wenn Transfrau-en und intersexuelle Frauen ohne Therapie starten dürfen? Oder soll die Würde der Trans- und intersexuellen Frauen angegriffen werden, indem sie sich einer Therapie unterziehen müssen? Klar ist niemand darf und soll aus dem Sport ausgeschlossen werden.
Geht nun auf www.menti.com (Code: 5745 2265) und stimmt als erstes über die Problematik ab, ob Intersexuelle und Transfrauen mit den gleichen Startbedingungen, wie genetisch weibliche Frauen starten dürfen. Und zweitens (Code: 1521 9961), was für eine Lösung ihr hättet, um den Sport für alle gleich fair zu machen.