Kindergarten (ohne altersübergreifende Gruppen)
Betreuungszeit bis zu 8 Stunden pro Tag. Beitragsfrei **
Für Betreuungszeiten über 8 Stunden tägl.: Kosten je 1/2 Stunde. 14,03 €
Altersübergreifende Gruppe
Kinder im Alter von unter 3 Jahren
Kosten je 1/2 Stunde. 20,10 €
somit für eine Betreuungszeit von 6 Stunden. 241,20 €
somit für Betreuungszeit von 8 Stunden. 321,60 €
Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres
Betreuungszeit bis zu 8 Stunden pro Tag. Beitragsfrei**
Für Betreuungszeiten über 8 Stunden tägl.: Kosten je 1/2 Stunde. 14,03 €
Hort/Familiengruppe
15.00-17.00 Uhr. 2 Stunden. 159,00 €
Sonderöffnung. je 1/2 Stunde. 12,75
Krippe
Kosten je 1/2 Stunde *. 20,10 €
somit für eine Betreuungszeit von 6 Stunden *. 241,20 €
somit für eine Betreuungszeit von 7 Stunden *. 281,40 €
somit für eine Betreuungszeit von 8 Stunden *. 321,60 €
Für die Betreuung in einer Krippengruppe werden grundsätzlich 40,20 € monatlich Elternbeitrag pro Betreuungsstunde erhoben ( = 20,10 € pro halbe Stunde), soweit die Kinder nicht einen Anspruch auf den beitragsfreien Besuch einer Kindertageseinrichtung nach § 22 NKiTaG haben. ** Für die Betreuung in einer altersübergreifenden Gruppe wird für die Betreuung von Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der entsprechende Krippenbeitrag erhoben .
Sofern kein Anspruch auf Beitragsfreiheit nach § 22 NKiTaG besteht.
** Die Beitragsfreiheit besteht ab dem ersten Tag des Monats, in dem das 3. Lebensjahr vollendet wird.
Die Geschwisterermäßigung für das 2. Kind beträgt 50 %. Befindet sich ein Geschwisterkind im beitragsfreien Kindergartenjahr, so zahlen die Eltern für das 2. Kind 100% der dafür festzusetzenden Elternbeiträge. Für alle weiteren Kinder werden keine Beiträge erhoben. Einbezogen in diese Regelung werden die Kinder einer Familie, die ein beitragspflichtiges Kinderbetreuungsangebot in Anspruch nehmen.
Mittagessen/Getränke bitte in der jeweiligen Einrichtung erfragen!